Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Unsere Angebote und Informationen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließen ein Dritter oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu entrichten.
  2. Wir sind berechtigt sowohl für den Verkäufer/Vermieter als auch für den Käufer/Mieter provisionspflichtig tätig zu werden.
  3. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer/Vermieter bzw. von einem Dritten stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.
  4. Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zu Stande gekommenen Kauf-, Miet-, oder sonstigen Vertrages ist die ortsübliche Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision zu zahlen, falls keine andere vereinbart wurde.
  5. Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung vorstehender Bedingungen. Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form. Mündliche Nebenabreden, auch die unserer Mitarbeiter, haben keine Gültigkeit.
  6. Ansprüche für Schäden, die der Kunde erleidet, oder für Schäden, die an vom Kunden eingebrachten Sachen entstehen, insbesondere auch solche schuldhafter Vertragsverletzung, fahrlässig begangener unerlaubter Handlung und für Folgeschäden sind ausgeschlossen. Die gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit für vertragstypisch vorhersehbare Schäden aus rechtlichen Gründen zwingend gehaftet wird.
  7. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kaiserslautern.
  8. Die Bestimmungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollte eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden sich die Parteien unverzüglich bemühen, den mit der unwirksamen Regelung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise zu erreichen.